Fälligkeit der Miete spätestens am 3. Werktag des Monats; § 556 b BGB. Ist der 3. Werktag ein Samstag, so tritt Fälligkeit jedoch erst am darauffolgenden Montag ein. Dies gilt jedoch nicht für Rechtzeitigkeit der Kündigung nach § 573 c BGB; hier bleibt es dabei, dass 3. Werktag auch der Samstag sein kann.
Entscheidung noch nicht im Volltext vorliegend; Pressemittleiung zu lesen unter: Presserelations zu BGH v. 13.07.2010, Az. 129/09