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Vertragsrecht

BGH zur Fälligkeit der Miete

von 16. Juli 2010Februar 19th, 2019Keine Kommentare

Fälligkeit der Miete spätestens am 3. Werktag des Monats; § 556 b BGB. Ist der 3. Werktag ein Samstag, so tritt Fälligkeit jedoch erst am darauffolgenden Montag ein. Dies gilt jedoch nicht für Rechtzeitigkeit der Kündigung nach § 573 c BGB; hier bleibt es dabei, dass 3. Werktag auch der Samstag sein kann.

Entscheidung noch nicht im Volltext vorliegend; Pressemittleiung zu lesen unter: Presserelations zu BGH v. 13.07.2010, Az. 129/09