Besser beraten mit Ihrer Scheidungsanwältin Leipzig
„Zum Frieden braucht es zwei, zum Krieg reicht einer.“ Mathias Voelchert
Trennung und Scheidung sind nicht nur emotional belastet, sie sind auch rechtlich kompliziert, meist zeit- und regelmäßig kostenaufwändig. Wenn Sie hier möglichst gut punkten wollen, dann z.B. mit einer außergerichtlichen Einigung, einer Elternvereinbarung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung. Natürlich setzt eine Einigung eine gewisse Konflikt- und Kompromissfähigkeit voraus. Und die Bereitschaft für einen Kompromiss ist zu Beginn der Trennung, wenn Ärger oder Trauer noch ganz frisch sind, verständlicherweise nicht unbedingt groß. Dies wird Sie fordern. Aber am Ende lohnt sich diese Arbeit. Denn wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner einigen können, sind am Ende Sie es, die/der mitentscheidet über Ihr Vermögen und dessen Verteilung, die Kinder, deren Aufenthalt und Ihren Umgang, über Zugwinn, Unterhalt, den Verkauf oder Erhalt Ihres Hauses, letztlich über Ihre Zukunft.
Jetzt Anrufen: 0341-22541034 oder Email
Angebot Erstberatung
In einem ersten Beratungsgespräch können Sie jede Art von familienrechtlichen Problem klären. Manche Mandanten kommen vor der Trennung, weil sie wissen wollen, auf was sie bei einer Trennung achten müssen. Darf man einfach mit den Kindern ausziehen? Muss man schon die Konten trennen? Wer muss ausziehen? usw. Die meisten Mandanten kommen kurz nach der Trennung, um ihre individuellen Regelungen der Trennungsfolgen zu besprechen.
Jetzt Anrufen: 0341-22541034 oder Email
Wonach können Sie bereits in einer Erstberatung fragen?
- Wie trenne ich mich?
- Was ist der Trennungszeitpunkt?
- Wer bekommt Unterhalt? Ein Ehepartner und/oder die Kinder?
- Muss ich Unterhalt bezahlen?
- Wer behält die Ehewohnung? Muss ich diese kündigen? Was ist, wenn der andere nicht auszieht?
- Wer bekommt das Haus? Wer muss ausziehen? Wer bezahlt das Darlehen?
- Wir können uns nicht über die Kinder einigen? Was sollen wir dann tun?
- Darf ich mit den Kindern einfach ausziehen?
- Wir haben gemeinsame Konten? Was passiert damit?
- Was ist, wenn der andere jetzt Schulden macht? Hafte ich dafür?
- Müssen wir wirklich alles teilen?
- Können wir jetzt einfach alles teilen oder muss man da was beachten?
- Was ist Zugewinn und wie wird der berechnet?
- Reicht es wenn wir alles aufschreiben? Ist das wirksam?
Außergerichtliche Einigung lohnt sich
Aus meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt und Scheidungsanwältin kann ich Ihnen vermitteln, dass sich außergerichtliche Lösungen immer auszahlen. Denn durch eine außergerichtliche Einigung gestalten Sie Ihre Zukunft aktiv und verschaffen sich frühzeitig Planungs- und Kostensicherheit. Wird man sich einig, fällt es idR auch leichter, weiterhin als „Eltern“ gemeinsam für die Kinder zu sorgen. Deshalb ist es immer einen Versuch wert, über eine Einigung nachzudenken und dem Ehepartner eine solche anzubieten.
Ich erarbeite mit Ihnen, gerne auch unter Einbeziehung Ihres Noch-Partners*in, den wir zu einem gemeinsamen Gespräch einladen können, Lösungen für den Abschluss einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann mit einem Anwalt oder durch zwei Anwälte erarbeitet werden. Die Anwälte verhandeln mündlich oder schriftlich die für Ihren individuellen Fall notwenigen Scheidungsfolgen und bringen diese in Vertrags-Form.
Der durch den Anwalt entworfene Vertrag wird abschließend durch den Notar des Vertrauens beurkundet.
Ist die Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen, ist für die Zukunft erst einmal alles verlässlich geregelt. Dann kann unkompliziert geschieden werden. Sie können sich beruhigt Ihrem neuem Lebensabschnitt zuwenden.
Ist eine Einigung ausgeschlossen oder nicht gewünscht, vertrete ich Sie in Verfahren der streitigen Trennung und Scheidung außergerichtlich und vor dem Familiengericht.