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Rechtsanwältin Lesser – Ihr Scheidungsanwalt Leipzig

Besser beraten mit Ihrem Scheidungsanwalt Leipzig

„Zum Frieden braucht es zwei, zum Krieg reicht einer.“ Mathias Voelchert

Trennung und Scheidung sind nicht nur emotional belastet, sie sind auch rechtlich kompliziert, meist zeit- und regelmäßig  kostenaufwändig. Wenn Sie hier möglichst gut punkten wollen, dann z.B. mit einer außergerichtlichen Einigung, einer Elternvereinbarung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung. Natürlich setzt eine Einigung eine gewisse Konflikt- und Kompromissfähigkeit voraus. Und die Bereitschaft für einen Kompromiss ist zu Beginn der Trennung, wenn Ärger oder Trauer noch ganz frisch sind, verständlicherweise nicht unbedingt groß. Dies wird Sie fordern. Aber am Ende lohnt sich diese Arbeit. Denn wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner einigen können, sind am Ende Sie es, die/der mitentscheidet über den Aufenthalt und den Umgang der Kinder, über die Aufteilung oder den Erlös für Ihr Haus, über die Aufteilung des Vermögens.

Jetzt Anrufen: 0341-22541034 oder Email

Angebot Erstberatung

In einem ersten Beratungsgespräch können Sie jede Art von familienrechtlichen Problem klären. Manche Mandanten kommen vor der Trennung, weil sie wissen wollen, auf was sie bei einer Trennung achten müssen. Darf man einfach mit den Kindern ausziehen? Muss man schon die Konten trennen? Wer muss ausziehen? usw. Die meisten Mandanten kommen kurz nach der Trennung, um ihre individuellen Regelungen der Trennungsfolgen zu besprechen.

Sie bekommen von mir rechtliche und taktische Hinweise, um Sie für die Trennung und Scheidung fit zu machen. Auch erste Berechnungen zum Unterhalt, Zugewinn oder zur Vermögensauseinandersetzung sind möglich. Sie entscheiden, ob ich Sie danach auch als Scheidungsanwalt vertreten soll.

Jetzt Anrufen: 0341-22541034 oder Email

Wonach können Sie bereits in einer Erstberatung fragen?

  • Wie trenne ich mich?
  • Was ist der Trennungszeitpunkt?
  • Ab wann gibt es Unterhalt für mich und die Kinder?
  • Muss ich Unterhalt bezahlen?
  • Wer behält die Ehewohnung? Muss ich kündigen? Was ist, wenn der andere nicht auszieht?
  • Wir können uns nicht über die Kinder einigen? Was sollen wir dann tun?
  • Darf ich mit den Kindern einfach ausziehen?
  • Wir haben gemeinsame Konten? Was passiert damit?
  • Was ist, wenn der andere jetzt Schulden macht? Hafte ich dafür?
  • Müssen wir wirklich alles teilen?
  • Können wir jetzt einfach alles teilen oder muss man da was beachten?
  • Was ist Zugewinn und wie wird der berechnet?
  • Reicht es wenn wir alles aufschreiben? Ist das wirksam?

Außergerichtliche Einigung lohnt sich

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt und Scheidungsanwalt kann ich Ihnen vermitteln, dass sich außergerichtliche Lösungen immer auszahlen. Denn durch eine außergerichtliche Einigung gestalten Sie Ihre Zukunft aktiv und verschaffen sich frühzeitig Planungs- und Kostensicherheit. Wird man sich einig, fällt es idR auch leichter, weiterhin als „Eltern“ gemeinsam für die Kinder zu sorgen. Deshalb ist es immer einen Versuch wert, über eine Einigung nachzudenken und dem Ehepartner eine solche anzubieten.

Ich erarbeite mit Ihnen, gerne auch unter Einbeziehung Ihres Noch-Partners*in, den wir zu einem gemeinsamen Gespräch einladen können, Lösungen für den Abschluss einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann mit einem Anwalt oder durch zwei Anwälte erarbeitet werden. Die Anwälte verhandeln mündlich oder schriftlich die für Ihren individuellen Fall notwenigen Scheidungsfolgen und bringen diese in Vertrags-Form.

Der durch den Anwalt entworfene Vertrag wird abschließend durch den Notar des Vertrauens beurkundet.

Ist die Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen, ist für die Zukunft erst einmal alles verlässlich geregelt. Dann kann unkompliziert geschieden werden. Sie können sich beruhigt Ihrem neuem Lebensabschnitt zuwenden.

Ist eine Einigung ausgeschlossen oder nicht gewünscht, vertrete ich Sie in Verfahren der streitigen Trennung und Scheidung außergerichtlich und vor dem Familiengericht.