
Keine Modernisierung des Unterhaltsrechts
Das Eckpunktepapier für die Modernisierung des Unterhaltsrechts liegt jetzt seit August 2023 in der Schublade des Bundesministeriums für Justiz. Alle Praktiker sind sich einig: das Unterhaltsrecht muss reformiert und an die moderne Familie angepasst werden. Es braucht eine faire Regelung für getrennt Familien, die im asymmetrischen Wechselmodell leben. D.h. die Betreuungsanteile der Eltern betragen annähernd gleich oder ähnlich von 51-65% der eine und von 35-49% der andere Elternteil. Dies stellt kein klassisches Residenzmodell mehr dar, aber auch noch kein Wechselmodell, sondern das sog. asymmetrischen Wechselmodell. Die alte Bundesregierung hatte wenigstens gedanklich die Modelle schon einmal im Bewusstsein. Die neue Bundesregierung hat diese Anpassung und die dringend notwendige Unterhaltsreform nicht einmal im Koalitionsvertrag. D.h. wir werden auch weiter mit eingestaubte Regeln eines nicht mehr zeitgerechten Residenzmodells und einer fast nicht mehr nachvollziehbare Einzelrechtsprechung zum Unterhalt leben müssen.
Für Sie zum Verständnis, was 2023 zur Unterhaltsreform angedacht war:
Bundesministerium der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechts
BMdJ_Eckpunkte_Unterhaltsrecht
