Sorgerecht nach Trennung und Scheidung

Beratung vom Fachanwalt Familienrecht

„Eltern bleiben Eltern“ – auch nach der Trennung oder Scheidung

Solange Sie zusammen leben, ist die gemeinsame Sorge um die Kinder selbstverständlich. Bei einer Trennung wird dies plötzlich zum Thema. Bei wem werden die Kinder leben? Wie oft werde ich meine Kinder sehen? Wer entscheidet über wichtige Erziehungsfragen? Damit Sie als Eltern die richtigen Entscheidungen treffen und Ihre Kinder die Trennung gut verkraften, ist der Gang zum Anwalt für Familienrecht zum Thema Sorgerecht hilfreich.

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Entscheidungen von erheblicher Bedeutung im Sorgerecht:

  • Namenswahl
  • Aufenthaltsbestimmung (bei wem das Kind leben soll)
  • Umzug außerhalb des bisherigen Lebensmittelpunktes
  • Einschulung | Schulart | Internat | Ausland
  • Einwilligung in medizinische Behandlung (Impfung, Operation)
  • Umgang mit dem anderen Elternteil
  • Religionswahl, Taufe
  • risikoreiches Hobby
  • Anlage von Geld des Kindes

Sorgerecht

Die Trennung oder Scheidung der Eltern hat seit 1998 im Regelfall keine Entscheidung über das Sorgerecht mehr zur Folge. Vielmehr geht das Gesetz als Normalfall davon aus, dass Eltern auch nach dem Scheitern einer Beziehung oder Ehe weiterhin das gemeinsame Sorgerecht ausüben.

Ändert sich das Sorgerecht nach der Scheidung?

Grundsätzlich ändert sich das Sorgerecht nicht nach der Trennung. Beide Eltern bleiben „Eltern“ und damit gemeinsam sorgeberechtigt.

Auch im Scheidungsverfahren greift das Gericht grundsätzlich nicht in der Sorgerecht der Eltern ein. Die Eltern werden vom Gericht gefragt, ob es nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben soll. Dies bejahen die Eltern in der Regel. Für das Gericht besteht dann kein weiterer Regelungsbedarf. Die Eltern dürfen weiterhin selber und gemeinsam über alle sorgerechtlichen Belange ihres Kindes entscheiden.

Angelegenheit des täglichen Lebens oder Entscheidung von erheblicher Bedeutung?

Eltern müssen nicht immer über alle Dinge einig sein, die ihr Kind betreffen. Die Aufgabenverteilung zwischen den Eltern erfolgt danach, bei wem das Kind lebt oder wer gerade Umgang mit dem Kind wahrnimmt. Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, entscheidet alleine über die „Angelegenheiten des täglichen Lebens“. Davon zu unterscheiden sind die „Entscheidungen von erheblicher Bedeutung“. D.h., alle Entscheidungen, die für das Kind erheblich sind, d.h. weitreichende Folgen haben, wie z.B. die Schulwahl, ein operativer Eingriff, die Frage darf geimpft werden oder nicht, müssen die Eltern gemeinsam treffen (§ 1687 BGB).

Können die Eltern über eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für das Kind keine Einigung erzielen, dann muss diese Entscheidung anders geklärt werden. Zunächst muss über die Vermittlung des Jugendamtes oder einer Elternberatungsstelle versucht werden, eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen. Gelingt dies nicht, muss das Familiengericht angerufen werden, die Entscheidung anstelle der Eltern zu treffen.

Dabei sollte zunächst immer der außergerichtliche Weg gesucht und eine Elternberatung beim Jugendamt, ASD oder einer anderen Elternberatungsstelle in Anspruch genommen werden. Erst wenn die Elternberatung scheitert, sollte man tatsächlich zum Familiengericht. Denn spätestens dann werden auch die Kinder in den Rechtsstreit der Eltern involviert, denn die Kinder sind regelmäßig vom Familienrichter anzuhören. D.h. wer seinem Kind das Gericht ersparen will, sollte immer versuchen, sich mit dem anderen Elternteil außergerichtlich auch über die Belange des Kindes zu einigen.

Praxistipp: Familienberatungsstellen der Stadt Leipzig

Bei wem lebt das Kind nach der Trennung?

Trennen sich die Eltern, müssen sie entscheiden, bei wem das Kind nach der Trennung leben soll. Sie Entscheidung bzw. die Wahl des Lebensmittelpunktes des Kindes ist eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung und muss daher immer von den Eltern gemeinsam getroffen werden. Können sich die Eltern nicht einigen, bei wem das Kind nach der Trennung leben soll, muss dies letztendlich vom Familiengericht durch  Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil entschieden werden.

Auf keinen Fall darf ein Elternteil mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ausziehen. Zieht ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen aus, wird das Gericht auf Antrag des anderen Elternteils nicht nur über die Aufenthaltsbestimmung entscheiden, es kann dem Elternteil sogar das Sorgerecht entziehen.

Angelegenheiten des täglichen Leben

…sind solche Entscheidungen, die häufig vorkommen, keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben und über die jeder Elternteil alleine entscheiden darf, wie zum Beispiel:

  • Schulalltag
  • Ernährungsfragen
  • Bestimmung der Schlafenszeiten
  • Fernsehkonsum
  • Besuch von Badeanstalten und Diskotheken
  • Umgang mit Freunden
  • Gewöhnliche medizinische Versorgung
  • Taschengeld

Praxistipp – Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung!

Broschüre „Eltern bleiben Eltern“der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V.