Rechtsanwältin Leipzig – „Online Scheidung“

„Online Scheidung“ = Fachanwalt von zu Hause beauftragen – spart Zeit und Kosten

Sie können gerne „online“ mit Ihrem Anwalt für Familienrecht und Scheidung kommunizieren. Ob per Email, Telefon oder Skype: Wir können gerne eine Rechtsberatung online durchführen. Sie können mich gerne online mit Ihrer Scheidung beauftragten. D.h. zur Zeit jedoch nur, dass Sie unter Zuhilfenahme Ihrer Unterlagen in Ruhe von zu Hause mein Online-Scheidung-Formular ausfüllen. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die etwas missverständliche Begrifflichkeit „Onlinescheidung“ bedeutet hingegen nicht, dass Sie Online geschieden werden. Jedenfalls die Gerichte am Amtsgericht Leipzig, Amtsgericht Borna, Amtsgericht Grimma, Amtsgericht Eilenburg oder OLG Dresden führen noch keine Online-Scheidung durch. Seit dem 01.01.2022 muss der Anwalt ausschließlich Online über einen sicheren Übertragungsweg mit den Gerichten kommunizieren. Das sog. Besondere Elektronische Anwaltspostfach, kurz BEA ist für uns seit dem 01.01.2022 Pflicht. D.h. wir Anwälte reichen alle Schriftsätze und Unterlagen nur noch per BEA bei Gericht ein. Dies macht jedoch den Verhandlungstermin nicht entbehrlich. Sowohl der Anwalt als auch die Partei müssen für Ihre Scheidung oder auch in anderen Familiensachen, wie Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht, persönlich bei Gericht erscheinen und verhandeln. D.h. von einem Online-Termin oder einer Online-Scheidung sind wir noch weit entfernt.

Hinweis: Mit Erteilung und Zusendung der Vollmacht erteilen sie einen kostenpflichtigen Auftrag für Ihre Scheidung.

Wollen Sie sich zunächst nur über die Kosten für eine Scheidung informieren, nutzen Sie bitte unseren kostenfreien Service der Kanzlei: Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.

 


    Antragsteller

    Kontaktdaten Antragsteller



    Nachname *

    Vorname *

    Geburtsdatum *

    Adresse * (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

    Email *

    Telefon *

    Ehefrau

    Nachname, Geburtsname: *

    Vornamen: *

    Derzeitige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): *

    Staatsangehörigkeit: *

    Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen: *

    Geburtsdatum: *

    Geburtsort: *

    Ehemann

    Nachname, Geburtsname: *

    Vornamen: *

    Derzeitige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): *

    Staatsangehörigkeit: *

    Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen: *

    Geburtsdatum: *

    Geburtsort: *

    Kinder

    Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden?

    janein

    Bitte geben Sie für jedes Kind den vollen Namen und das Geburtsdatum an

    Kind 1:

    Kind 2:

    Kind 3:

    Kind 4:

    Aktueller Aufenthalt der Kinder:

    Einigkeit bezüglich der gemeinsamen Kinder. Bitte geben Sie an, zu welchen Punkten Einigkeit besteht:

    SorgerechtUmgangsrechtKindesunterhalt

    Eheschließung

    Datum der Eheschließung: *

    Ort der Eheschließung: *

    Heiratsregisternummer: *

    Trennung

    Zeitpunkt der Trennung?: *

    Wie erfolgte die Trennung?: *

    Gibt es einen notariellen Ehe-/Scheidungsfolgenvertrag?: *

    Datum, Notar, Urkundsnummer:

    Was wurde geregelt?:

    UnterhaltZugewinnausgleichVersorgungsausgleichweiß nicht

    Wird der Ehepartner der Scheidung zustimmen?: *

    Ist bereits ein Verfahren in einer anderen Familiensache anhängig (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Umgangsrecht)?

    janein

    wenn ja

    Was und bei welchem Gericht, Aktenzeichen:

    Zu welchen Fragen besteht Einigkeit?

    EhegattenunterhaltKindesunterhaltEhewohnungHausrat

    Bei Ehe von unter 3 Jahren Dauer ...

    Soll Antrag auf Versorgungsausgleich gestellt werden?
    janein

    Vollmacht

    Ja, hiermit erteile ich die Vollmacht.

    Vollmachtsformular bitte herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und im Original per Post an Rechtsanwältin Lesser, Mendelssohnstr. 10, 04109 Leipzig schicken.

    Download Besondere Vollmacht in Familiensachen : Besondere Vollmacht in Familiensachen

    Hiermit erteile ich Rechtsanwältin Lesser gem. § 78 und §§ 81 ff ZPO i.V.m. § 114 Abs. 5 FamFG wegen Ehescheidung zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur umgehenden Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

    Hinweis: Besondere Prozessvollmacht in Familiensachen notwendig gem. § 114 Abs. 5 FamFG

    Hier können Sie weitere Einzelheiten mitteilen oder Fragen stellen.: