Ab dem 1.1.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle 2025. In 2025 gibt es für die unterhaltsberechtigte Kinder nur geringfügige Erhöhungen des Unterhalts.
Der neue Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 €) für 2025:
Altersstufe | KU NEU | Erhöhung um |
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1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) | 482 € | 2 € |
2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) | 554 € | 3 € |
3. Altersstufe (ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) | 649 € | 4 € |
In den nachfolgenden Einkommensgruppen steigen die Mindestunterhaltssätze in den Einkommensgruppen 2 bis 5 um jeweils 5 % und in den Einkommensgruppen 6 bis 15 um jeweils 8 % an.
Der Unterhaltsbedarf für volljährige Kinder wird erhöht. Sofern diese noch im Haushalt des Elternteils leben auf 125 % des Mindestbedarfs der 2. Altersstufe und bei volljährigen Kindern mit eigenem Haushalt auf 990 € pro Monat zzgl. Krankenversicherung und Studiengebühren.