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FamilienrechtScheidung

Scheidungskosten seit 2013 steuerlich absetzbar!

von 21. Oktober 2013Juni 16th, 2019Keine Kommentare

Seit 2013 können sämtliche im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren zu bezahlenden Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Dies betrifft nicht nur die reinen Scheidungskosten, sondern auch die im Zusammenhang mit der Folgesache entstehende Kosten. D.h., auch wenn Sie im Scheidungsverfahren ihre Vermögensfragen klären lassen, zum Beispiel den Zugewinnausgleich oder den Ehegattenunterhalt, dann sind die diesbezüglichen Kosten steuerlich absetzbar. Das gilt selbst dann, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner einvernehmlich über die Folgen von Trennung und Scheidung einigen und eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Notwendig für die Absetzbarkeit dieser Kosten ist lediglich, daß ein mit dem Scheidungsverfahren bestehender Veranlassungszusammenhang besteht.

Finanzgericht Düsseldorf vom 19.02.103 – 10 K 2392/12 E