Das OLG Düsseldorf hat zum 01.01.2015 eine neue Düsseldorfer Tabelle herausgebracht, der sich auch die übrigen OLG`s angeschlossen haben. Die wichtigste Änderung war die Anpassung des notwendigen Selbstbehalt:
- für Erwerbstätige auf 1.080 € / Monat
- für Nichterwerbstätige auf 880 € / Monat
Düsseldorfer Tabelle – 01.01.2015
Unterhaltsleitlinie OLG Dreden – 01.01.2015