Die neue Düsseldorfer Tabelle 2013 sowie die Unterhaltsrichtlinie OLG Dresden 2013 sind da. Was hat sich geändert?
Die Selbstbehalt-Beträge des Unterhaltspflichtigen wurden erhöht. In der Regel um ca. 50 Eur.
Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern wurde von 950 Eur auf 1.000 Eur erhöht; gegenüber sonstigen volljährigen nicht mehr in der Schulausbildung befindlichen und bei ihren Eltern lebenden Kindern auf 1.200 Eur. Damit kann der Unterhalt ab 01.01.2013 sowohl gegenüber den minderjährigen als auch gegenüber einem volljährigen Kind geringer ausfallen.
Die Tabellensätze für den Kindesunterhaltsowie sowie das Kindergeld (184 Eur für das 1. + 2. Kind) werden vorläufig nicht verändert.
Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten beträgt unverändert 1.100 Eur.
Hier finden Sie die aktuellen Unterhaltstabellen 2013:
Düsseldorfer Tabelle 2013
Unterhaltsrichtliche OLG Dresden 2013