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Familienrecht

Nachehelicher Unterhalt – Betreuung durch Vater in Betracht zu ziehen

von 31. August 2011Februar 19th, 2019Keine Kommentare

Wird das Kind im Einvernehmen beider Eltern bereits ganztägig in einer Kita betreut und kann der Vater darüber hinaus einen Betreuung des Kindes sicher stellen, so steht einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit der Mutter nichts entgegen. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt kommt dann nicht mehr in Bertacht.

Der Vater ist als Betreuungsperson in Betracht zu ziehen, wenn er dies ernsthaft und verläßlich anbietet.

Betreuungsunterhalt über das 3. Lj des Kindes hinaus kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn kind- und/oder elternbezogene Gründe vorliegen, die einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils mit Vollendung des 3. Lj des Kindes entgegenstehen.

Urteil BGH vom 01.06.2011, Az. XII ZR 45/09