Zum 01.01.2020 hat das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Was ist neu?
Der Kindesunterhalt steigt zum 01.01.2020. Der Mindesunterhalt für minderjährige Kinder bei einem Monatseinkommen von bis zu 1.900,00 € erhöht sich:
- 0-5 Jahre: 369 € (Erhöhung um 15 €)
- 6-11 Jahre: 424 € (Erhöhung um 18 €)
- 12-17 Jahre: 497 € (Erhöhung um 21 €)
- ab 18 Jahren: 530 € (Erhöhung um 3 €).
Der Unterhalt für volljährige Kinder und Studenten, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen steigt auf 830 € (735 € bis 31.12.2019)
Der Selbstbehalt erhöht sich bei allen Unterhaltsarten:
- gegenüber minderjährigen Kindern: nicht erwerbstätig 960 € / erwerbstätig 1.160 € (hierin enthalten Warmmiete 430 € )
- gegenüber volljährigen Kindern mit eigenem Hausstand: 1.400 € (darin enthalten Warmmiete 550 €)
- gegenüber Ehegatten: nicht erwerbstätig 1.180 € / erwerbstätig 1.2.80 € (hierin enthalten Warmmiete 490 € )
Nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle 2020
Auch die Unterhaltsleitlinien OLG Dresden 2020 wurden angepasst