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Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle 2020 – Was ist neu?

von 20. Januar 2020Keine Kommentare
Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2020 hat das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Was ist neu?

Der Kindesunterhalt steigt zum 01.01.2020. Der Mindesunterhalt für minderjährige Kinder bei einem Monatseinkommen von bis zu 1.900,00 € erhöht sich:

  • 0-5 Jahre: 369 € (Erhöhung um 15 €)
  • 6-11 Jahre: 424 € (Erhöhung um 18 €)
  • 12-17 Jahre: 497 € (Erhöhung um 21 €)
  • ab 18 Jahren: 530 € (Erhöhung um 3 €).

Der Unterhalt für volljährige Kinder und Studenten, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen steigt auf 830 € (735 € bis 31.12.2019)

Der Selbstbehalt erhöht sich bei allen Unterhaltsarten:

  •  gegenüber minderjährigen Kindern: nicht erwerbstätig 960 € / erwerbstätig 1.160 € (hierin enthalten Warmmiete 430 € )
  • gegenüber volljährigen Kindern mit eigenem Hausstand: 1.400 € (darin enthalten Warmmiete 550 €)
  • gegenüber Ehegatten: nicht erwerbstätig 1.180 € / erwerbstätig 1.2.80 € (hierin enthalten Warmmiete 490 € )

Nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle 2020

Auch die Unterhaltsleitlinien OLG Dresden  2020 wurden angepasst