Der Kinderbonus wird für alle Kinder gezahlt, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Der Kinderbonus 2020 beträgt insgesamt 300 € pro Kind und wird in Raten bezahlt: im Septemner 200 € und im Oktober 100 €.
Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderbonus an den Elternteil bezahlt, der das Kindergeld erhält.
Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen ebenfalls 300 € Kinderbonus. Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil mindestens den Mindestunterhalt bezahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil in der ein oder anderen Form, sei es durch Erfüllung seiner Barunterhaltspflicht oder durch Betreuung seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind nachkommt, dann ist der Kinderbonus hälftig zwischen den Eltern hälftig auf den Unterhalt anzurechnen.
Der andere Elternteil darf dann also die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung abziehen, d.h. im September 2020 darf er 100 € und Oktober 2020 darf er 50 € abziehen.
Natürlich muss der andere Elternteil seinen Anteil nicht von seiner Unterhaltszahlung abziehen, sondern kann den Kinderbonus auch vollständig beim Kind lassen und den Unterhalt zahlen wie bisher.
Berechnungsbeispiel: Das Kind ist 10 Jahre alt und erhält Unterhalt aus der 5. Einkommensstufe
Mindestunterhalt 5. Stufe | 509 € |
Abzug Kindergeld (1/2 von 204 Euro) | – 102 € |
Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus | 407 € |
bei Zahlung des Kinderbonus zusätzlich: | |
Abzug Kinderbonus September 2020 (1/2 von 200 Euro) | – 100 € |
Verbleibender Zahlbetrag September 2020 | 307 € |
und | |
Abzug Kinderbonus Oktober 2020 (1/2 von 100 Euro) | – 50 € |
Verbleibender Zahlbetrag Oktober 2020 | 357 € |
Alles zum Corona Kinderbonus finden Sie unter Bundesfinanzministerium FAQ zum Kinderbonus und zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende