Der Unfallverursacher hat grundsätzlich an der Unfallstelle zu warten, bis seine Personalien aufgenommen sind. Anderweitiges Verhalten ist als Unfallflucht strafbar und kostet den Versicherungsschutz wegen…
Mehr lesen
Der Unfallverursacher hat grundsätzlich an der Unfallstelle zu warten, bis seine Personalien aufgenommen sind. Anderweitiges Verhalten ist als Unfallflucht strafbar und kostet den Versicherungsschutz wegen…