An Häusern mit Dachneigung über 35° sind ggf. Schneefanggitter abzubringen bzw. Warnschilder aufzustellen oder gefährdete Bereiche zeitweise oder ganz zu sperren. Schadensersatz ja oder nein? Ein…
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Gem. § 14 Abs. 2 S. 1 UWG ist für Verstöße nach dem UWG das Gericht zuständig, an dessen Ort die Handlung begangen ist. Dabei…
Der Unfallverursacher hat grundsätzlich an der Unfallstelle zu warten, bis seine Personalien aufgenommen sind. Anderweitiges Verhalten ist als Unfallflucht strafbar und kostet den Versicherungsschutz wegen…
