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Allgemein

LG Düsseldorf: Unfallflucht kostet Versicherungsschutz

von 16. Juli 2010August 19th, 2016Keine Kommentare

Der Unfallverursacher hat grundsätzlich an der Unfallstelle zu warten, bis seine Personalien aufgenommen sind. Anderweitiges Verhalten ist als Unfallflucht strafbar und kostet den Versicherungsschutz wegen Verstoßes gegen § 28 II VVG; Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.06.2010, Az.: 20 S 7/10