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Vertragsrecht

BGH lässt „Typengutachten“ für Mieterhöhung ausreichen

von 16. Juli 2010Februar 5th, 2017Keine Kommentare

Der BGH hat sog. „Typengutachten“ als Begründungsmittel für Mieterhöhungen dem Grunde nach anerkannt. Ein „Typengutachten“ bezieht sich nicht unmittelbar auf die konkrete Wohnung, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen.

Entscheidung im Volltext zu lesen unter: BGH v. 19.05.2010, VIII ZR 122/09 (PDF)