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AllgemeinFamilienrechtUnterhalt

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

von 27. Januar 2023Keine Kommentare
Düsseldorfer Tabelle

Zum 1.1.2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Für alle Kinder wurden die Bedarfssätze angehoben. Außerdem gibt es nicht mehr nur 10, sondern mindestens 15 Einkommensgruppen.

Der Mindestunterhalt eines Kindes beträgt ab 01.01.2023

  • bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) erhöht sich von 396  auf 437 EUR  monatlich
  • von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) von 455 auf 502 EUR monatlich und
  • ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (= 3. Stufe) von 533 auf 588 EUR monatlich.

Der Bedarf für Studenten wurde erheblich erhöht

Für volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen,  wurde der monatliche Satz von 860 EUR auf 930 EUR angehoben.