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Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle 2022

von 11. Januar 2022Keine Kommentare
Düsseldorfer Tabelle

Neue Düsseldorfer Tabelle 2022

Grundsätzlich neu in der Düsseldorfer Tabelle 2022 ist folgendes:

Ab sofort gibt es in der DT nicht mehr nur zehn Einkommensgruppen bis zu 5.500 € gibt aus denen sich der Unterhalt ableitet, sondern 15 Einkommensgruppen bis zu einem bereinigten Einkommen von bis zu 11.000 €. Verdient demnach der barunterhaltspflichtige Elternteil ein bereinigtes Nettoeinkommen über 5.500 € bis zu 11.000 €, dann wird der Kindesunterhalt ab sofort aus der 11., 12. oder eben 15. Einkommensgruppe berechnet. Ob bei Einkommen über 11.000 € noch eine Fortschreibung der Tabelle erfolgt, ist nicht geklärt. Damit kann ein minderjähriges bzw. volljähriges Kind bis zum Abschluss der Schulausbildung nun Kindesunterhalt erhalten bis zu 956,50 € im Monat zzgl. Kindergeld.

Der Mindestunterhalt für Kinder beträgt ab Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 € pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 € und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 €). (Zahlbetrag abzgl. anzurechnendem hälftigem Kindergeld.)

Die Selbstbehalte, also das Minimum, das den Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, bleiben im Jahr 2022 unverändert. Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt für Erwerbstätige 1.160 €, gegenüber volljährigen Kindern die nicht mehr bei den Eltern leben für Erwerbstätige 1.400 € und gegenüber dem Ehegatten 1.280 €.

Neu ist nun auch, dass bei höheren als den veranschlagten Wohnkosten (430 € beim notwendigen Eigenbedarf und 550 € beim angemessenen Eigenbedarf) der Selbstbehalt erhöht werden kann.

Zum Download: Düsseldorfer Tabelle 2022