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AllgemeinFamilienrecht

Düsseldorfer Tabelle 2021

von 12. Dezember 2020Februar 10th, 2021Keine Kommentare
Düsseldorfer Tabelle

Am 09.12.2020 erhielt ich die erste Version der Düsseldorfer Tabelle 2021. In meiner Fortbildung zum Familienrecht am 11.12.2020 erklärte mein Referent Helmut Borth, Direktor und Richter a.D. des AG Stuttgart, Schriftleiter und Mitherausgeber der FamRZ, die Düsseldorfer Tabelle 2021 sei eigentlich bereits mit Erscheinen überholt. Nunmehr wurde aber die vorläufige Tabelle bestätigt und es gilt:

Neue Kindergeldbeträge ab 01.01.2021

Kindergeld für das 1. und 2. Kind:  219 €; Kindergeld für das 3. Kind:   225 €; Kindergeld ab dem 4. Kind:   250 €

Gemäß Düsseldorfer Tabelle 2021 ist unter Anrechnung des 1/2 Kindegeldes durch den Unterhaltspflichtigen ab 01.01.2021 folgender Kindesunterhalt zu bezahlen:

1. Einkommensstufe DT 2021:   bis 5 Jahre: 283,50€ ; bis 11 Jahre:  341,50€; bis 17 Jahre: 418,50€

2. Einkommensstufe DT 2021: bis 5 Jahre: 303,50€ ; bis 11 Jahre:  364,50€; bis 17 Jahre: 445,50€

3. Einkommensstufe DT 2021: bis 5 Jahre: 323,50€ ; bis 11 Jahre:  387,50€; bis 17 Jahre: 471,50€

Damit haben sich in 2021 das Kindergeld und der Kindesunterhalt erhöht.

Erstberatung RA Lesser Leipzig

Duesseldorfer-Tabelle-2021