Beratung vom Fachanwalt
In der Regel kann ich Ihnen mit einer Erstberatung schnell und unkompliziert helfen. Die Erstberatung verschafft Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick über ihre aktuelle Situation. Wir klären ein akutes Problem oder eine Rechtsfrage. Natürlich erhält man mit der Erstberatung auch die Gelegenheit, den Anwalt kennenzulernen, denn das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist ein Vertrauensverhältnis.
Jetzt Anrufen: 0341-22541034 oder Email
Sie haben die Wahl
Überschaubare Kosten
Gem. § 34 RVG betragen die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher höchstens 226,10 €.
Ich kann Ihnen anbieten: Angebot Erstberatung 200,00 € für bis zu 1 Stunde
Möchten Sie z.B. für eine einvernehmliche Trennung und Scheidung gerne zu zweit kommen, dann ist die Beratung umfangreicher und aufwändiger und kosten als Angebot 220,00 € für 1-1,5 Stunden
Jede weitere Beratungsstunde kostet je nach Sache, Schwierigkeitsgrad, Umfang zwischen 180 € – 260 €
Telefonische Erstberatung
Eine telefonische Erstberatung für eine in der Regel komplexe familienrechtliche Angelegenheit versuche ich zu vermeiden. Ich möchte Sie, meine/n Mandant/in in der Erstberatung kennen lernen. Ich möchte Ihnen zuhören und Sie verstehen. Ich möchte mit Ihnen bereits in der Erstberatung Lösungen entwickeln oder nach Kompromissen suchen. Dies alles lässt sich nach meiner Erfahrung nicht überzeugend telefonisch vermitteln.
Die Erstberatung rechne ich immer sofort ab. Die Zahlung ist in der Kanzlei in bar gegen Quittung zu erbringen.
Spätere Beratungen erfolgen in der Regel telefonisch und per Email.
Rechtsgebiete
Die Erstberatung gibt es zu jedem Rechtsthema, z.B. Ansprüche oder Pflichten beim Unterhalt, Berechnung des Einkommens für den Unterhalt; überschlägige Berechnung Vermögen und Zugewinn, Beratung zu Trennung und Scheidung, Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Ehewohnung, Vermögensausgleich, Erbrecht.
Kostenvoranschlag
Speziell für Scheidungsverfahren: kostenloser Kostenvoranschlag
Ich informiere Sie gerne vorab und unverbindlich per Email über die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens.
Hierfür brauche ich Ihre Angaben, auf deren Grundlage ich den Verfahrenswert berechnen kann. Ihre Angaben werden ausschließlich vertraulich behandelt und auf Ihren Wunsch danach auch wieder vernichtet.
Bitte verwenden Sie hierfür mein FORMULAR Kostenvoranschlag.
Gesprächstermin vereinbaren
Sie sollten im Falle rechtlicher Unsicherheit möglichst frühzeitig einen Termin zur persönlichen Besprechung in meiner Kanzlei vereinbaren.
Denn ich bin zwar immer um eine schnelle und flexible Terminvergabe bemüht. Bitte bedenken Sie, sollten Sie vielleicht etwas länger auf einen Termin warten müssen, dass der Anwalt immer Fristen einzuhalten und Gerichtstermine wahrzunehmen hat. Deswegen kann es vorkommen, dass ich Ihr Anliegen manchmal nicht sofort bearbeiten oder Ihre Anfrage nicht immer sofort beantworten kann.
Zu dem Termin bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die für die Beurteilung Ihres Falles wichtig sein könnten.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie höflichst, den Termin rechtzeitig abzusagen. Dann nur so ist es dem Anwalt möglich, jeden Fall mit der größtmöglichen Zeit und Sorgfalt zu bearbeiten.