Mit der Düsseldorfer Tabelle 2019 werden ab 01.01.2019 die Mindestbedarfssätze erhöht. Für Kinder bis 6 Jahre steigt der Mindestunterhalt pro Monat um 6 € auf 257 €, für Kinder bis 12 Jahre um 7 € auf 309 €, für Kinder bis 18 Jahre um 9 € auf 379 €. Bei volljährigen Kindern bleibt der Mindestbedarf gleich bei 333 €.
Das Kindergeld wird sich zum 01.07.2019 um 10 € erhöhen.