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AllgemeinFamilienrecht

Düsseldorfer Tabelle 2019

von 26. Februar 2019Keine Kommentare
Düsseldorfer Tabelle

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2019 werden ab 01.01.2019  die Mindestbedarfssätze erhöht. Für Kinder bis 6 Jahre steigt der Mindestunterhalt pro Monat um 6 € auf 257 €, für Kinder bis 12 Jahre um 7 € auf 309 €, für Kinder bis 18 Jahre um 9 € auf 379 €. Bei volljährigen Kindern bleibt der Mindestbedarf gleich bei 333 €.

Das Kindergeld wird sich zum 01.07.2019  um 10 € erhöhen.

Düsseldorfer Tabelle 2019