Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2018 geändert: die Bedarfssätze werden in den einzelnen Altersgruppen angehoben, allerdings auch die Einkommensgrenzen. So wird in der ersten Einkommensstufe beim Mindestunterhalt das bereinigten Einkommen um 400,00 € erhöht auf € 1.900,00 € / Monat (bisher € 1.500). Dies kann zur Folge haben, dass im Einzelfall ab 01.01.2018 der zu zahlende Kindesunterhalt absinkt. Für die volljährigen Kinder bleibt alles beim Alten, ebenso für volljährige Studenten (Bedarf 735 €/Monat). Ebenso bleibt die Höhe des notwendigen Selbstbehalts. Das Kindergeld steigt für ein erstes und zweites Kind auf € 194 pro Monat an, für das dritte Kind werden € 200 gezahlt, ab dem vierten Kind € 225.
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