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Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle 2017 – Alle Zahlen im Überblick!

von 12. Dezember 2016Februar 19th, 2019Keine Kommentare
Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2017 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird erhöht.

Der Gesetzgeber hat darüber hinaus eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Nach der Pressemitteilung Nr. 20 des Bundesministeriums für Finanzen  vom 12.10.2016 soll das Kindergeld in 2017 für ein erstes und zweites Kind von 190,00 € auf 192,00 €, für ein drittes Kind von 196 € auf 198,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind von 221,00 € auf 223,00 € erhöht werden.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Auch der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht.

Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (o-6J.) beträgt ab dem 01.01.2017  342,00 € statt bisher 335,00 €; zweiten Altersstufe (7-12J) 393,00 € statt bisher 384,00 €; dritten Altersstufe (13-17J) 460,00 € statt bisher 450,00 €.

Der Bedarf des volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) ermittelt sich nach den Bedarfssätzen der dritten Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der zweiten Altersstufe zur dritten Altersstufe. Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe 527,00 € = 460,00 € + 67,00 € (460,00 € – 393,00 €) statt bisher 516,00 €.

Die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden. Sie wurden wie in der Vergangenheit in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um je 5%  und von der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8% angehoben.

Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 01.01.2018 erfolgen.