Nach langem hin und her ist “die Ehe für alle” seit 01.10.2017 endlich auch in Deutschland Gesetz. Im Adoptionsrecht muss nichts geändert werden. Ehepartner können gemeinsam ein fremdes oder jeweils das Kind des anderen adoptieren. Dies ist nicht an das Geschlecht des Elternteils gebunden. Zwar gibt es noch ein paar Feinheiten im Kindschaftsrecht zu regeln; z.B. gilt nicht automatische die gemeinsame Sorge wenn eine von zwei miteinander verheirateten Müttern ein Kind bekommt. Aber grundsätzlich gilt: Liebe sich wer will!