Was gibt es neues in der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016?:
- das Kindergeld steigt auf 190 € für das 1. + 2. Kind
- der Mindesunterhalt für das minderjährige Kind richtet sich nicht mehr nach dem steuerfrei zu stellenden Existenzminimum, sondern unmittelbar nach dem Existenzminimum des minderjährigen Kindes, welches alle 2 Jahre durch Rechtsverordnung festgelegt wird
- das Existensminimum für minderjhährige Kinder wird ab 01.01.2016 in den jeweiligen Alterstufen auf 335 € / 384 € / 450 € und nochmal
- ab 01.01.2017 auf 342 € / 393 € / 460 € angehoben
- gleiches gilt für studierende volljährige Kinder; auch hier wird der (Mindest)Bedarf ab 01.01.2016 auf 735 € angehoben; der Höchstsatz BaföG wird dann im Herbst 2016 entsprechend angepasst