Skip to main content
Familienrecht

Neues zum Unterhalt ab 01.01.2016

von 1. Juni 2016August 22nd, 2016Keine Kommentare

Was gibt es neues in der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016?:

  • das Kindergeld steigt auf 190 € für das 1. + 2. Kind
  • der Mindesunterhalt für das minderjährige Kind richtet sich nicht mehr nach dem steuerfrei zu stellenden Existenzminimum, sondern unmittelbar nach dem Existenzminimum des minderjährigen Kindes, welches alle 2 Jahre durch Rechtsverordnung festgelegt wird
  • das Existensminimum für minderjhährige Kinder wird ab 01.01.2016 in den jeweiligen Alterstufen auf 335 € / 384 € / 450 € und nochmal
  • ab 01.01.2017 auf 342 € / 393 € / 460 € angehoben
  • gleiches gilt für studierende volljährige Kinder; auch hier wird der (Mindest)Bedarf ab 01.01.2016 auf 735 € angehoben; der Höchstsatz BaföG wird dann im Herbst 2016 entsprechend angepasst

Antworten