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Familienrecht

Mehrbedarf vs. Sonderbedarf – was ist was?

von 12. September 2016Keine Kommentare

Aus aktuellem Anlaß vieler Anfragen zum Thema Mehrbedarf | Sonderbedarf.

Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarf des Kindes, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er als Bedarfsposition im Regelbedarf nach Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist.

Beispiele: Kita, Hort, Internat, Nachhilfe

Besonderheit: Kosten des Umgangs

Wenn die Betreuung des Kindes im Rahmen eines Residenzmodells erfolgt, bei dem sich die Umgangskontakte im üblichen Rahmen zwischen ca. fünf und zehn Tagen/Monat bewegen, hat grundsätzlich jeder Elternteil, die damit verbunden Kosten (= Umgangskosten) selbst zu tragen. Einen Anspruch auf Kostenbeteiligung des anderen Elternteils besteht nicht. Dies gilt auch für Kosten, die für das Bereithalten eines Wohnraums für Übernachtungen des Kindes entstehen.

Pflegen die Eltern mit dem Kind ein echtes Wechselmodell, sind die hierdurch verursachten (Mehr-)Kosten Mehrbedarf des Kindes. Bei einem unechten Wechselmodell (= ausgedehnter Umgang eines Elternteils bis hin zur Mitbetreuung), führen die (Mehr-)Kosten zur Bedarfskorrektur durch Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle oder zur Anrechnung auf den Barunterhalt führen

Sonderbedarf ist der wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs entstandene Bedarf. Er liegt nur vor, wenn er nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden konnte.

Beispiele – Sonderbedarf (ja): Baby-Erstausstattung, Brille, Zahnspange, Medizin. Behandlung

Beispiele – Sonderbedarf (nein): Führerschein, Schultüte, Nachhilfe (ggf. Mehrbedarf), Konfirmation