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Familienrecht

Neues zum Kindesunterhalt bei FSJ

Das Freiwillige Soziale Jahr (Jugend-Freiwilligen-Dienst / FSJ) vermittle Jugendlichen neben einer „beruflichen Orientierung und Arbeitserfahrung“ auch „soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen“ – beides zusammen sei geeignete „als Schlüsselkompetenz die Arbeitsmarktchancen verbessern“, so das OLG Frankfurt/Main in seiner neuesten Entscheidung. Damit wird nun entgegen der bisherigen Rechtsprechung eine Unterhaltsanspruch des Kindes auf Kindesunterhalt oder Volljährigenunterhalt für das FSJ auch dann angenommen, wenn das FSJ nicht konkret für die weitere Ausbildung erforderlich ist. Jedenfalls sei dies zu bejahen, wenn der Jugendliche noch minderjährig sei, aber auch, wenn dem Jugendlichen gleich nach der Schule eine Erprobungsphase zuzugestehen sei.

OLG Frankfurt/Main, 4.4.2018 (Az. 2 UF 135/17)